Prüfungswesen
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen an Werkzeugen zu ermitteln sind.
Werkzeugprüfung
Die Werkzeugprüfungen sind i.d.R. einmal vor Inbetriebnahme durchzuführen. In angemessenen Zeitabständen sind diese Prüfungen zu wiederholen.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben
- Erfassung der prüfungsbedürftigen Einrichtungen
- Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
- Beauftragung qualifizierter Prüfer
- Erstellung einer Prüfungsterminübersicht
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Auswertung der Prüfergebnisse
- Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel
DGUV V3
DGUV R 112-198 /199
DGUV V54
DGUV I 208-016
DGUV 100-500
DIN EN ISO 6789
CSC Container Prüfungen
DGUV R 113-015
VDE 0100