Prüfungswesen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel

Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen an Werkzeugen zu ermitteln sind.

Werkzeugprüfung

Die Werkzeugprüfungen sind i.d.R. einmal vor Inbetriebnahme durchzuführen. In angemessenen Zeitabständen sind diese Prüfungen zu wiederholen.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben

  • Erfassung der prüfungsbedürftigen Einrichtungen
  • Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
  • Beauftragung qualifizierter Prüfer
  • Erstellung einer Prüfungsterminübersicht
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Auswertung der Prüfergebnisse
  • Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel

Prüfungsgebiete

DGUV V3

DGUV R 112-198 /199

DGUV V54

DGUV I 208-016

DGUV 100-500

DIN EN ISO 6789

CSC Container Prüfungen

DGUV R 113-015

VDE 0100